Auszeichnung für begeisterten Baurechtler: Prof. Dr. Gerd Motzke

Vizepräsident Rechtsanwalt Josef Grauvogl überreichte ihm im Rahmen eines Festabends im architektonisch äußerst bemerkenswerten Züblin-Haus in Stuttgart die bronzene Asparagus-Schaufel. In seiner Laudatio hob Grauvogl die Verdienste Motzkes um das Tiefbaurecht hervor.

Er lobte den Preisträger als Richter, der für seine praxisgerechten Urteile ebenso bekannt sei wie für seine unermüdliche Vortrags- und Literatur­arbeit. Schon im Rahmen seiner Promotion hatte sich der Preisträger mit Baurecht auseinandergesetzt – damals hatte er das Thema „Bauhand­werker­sicherungs­hypo­thek“ behandelt.

Seit über 20 Jahren nun schreibe Prof. Motzke als Vorsitzender Richter am OLG München im Augsburger Bausenat in Form seiner fachkundigen, regelmäßig auch die technischen Bezüge des Bauens berücksichtigenden Urteile Tiefbaurechtsgeschichte, so Grauvogl. Gleichzeitig präge Motzke als Honorarprofessor an der Universität Augsburg seit vielen Jahren die Wissenschaft und Lehre des privaten Baurechts. Auch als Herausgeber und Autor nehme der Preisträger eine herausragende Stellung ein: Er sei unter anderem Herausgeber aller drei VOBKommentare im Beck-Verlag und hat damit »etwas geschaffen, das in dieser Form bisher noch nie den Baurechtlern und Baupraktikern an die Hand gegeben werden konnte«, hob Vizepräsident Grauvogl hervor. Nicht zuletzt diese Kommentarreihe habe den Ausschlag für die Verleihung des CBTR-Tiefbaurechtspreises gegeben. In seinem täglichen baujuristischen Leben als Vorsitzender Richter in einem OLG-Bausenat zeichnet den Preisträger laut Grauvogl vor allem dessen »unendliche Geduld« aus. »Zuweilen auch mit zeitintensiver Beharrlichkeit« kenne Motzke keine »Abschreib-Urteile«, sondern versuche, die Streitfragen so aufzubereiten und nachzuvollziehen, dass die Rechtsuchenden ein Einsehen hätten und nicht selten vergleichsbereit seien. »Gerade im Tiefbau mit seinem Überraschungsbaustoff Baugrund, der niemals in all seinen Reaktionen und Interaktionen, in seiner Zusammensetzung oder auch Mächtigkeit in allen Details bekannt sein kann, ist eine solche Handhabung der Rechtsfindung beispielhaft und auch nachahmenswert«, unterstrich Grauvogl. Auch die Vortragstätigkeit Motzkes sei »beispielhaft«, so der CBTR-Vizepräsident in seiner Laudatio. In der gesamten Bundesrepublik sei der Preisträger »ein ebenso bekannter wie gefragter Referent« für das private Baurecht.