CBTR-Tiefbaurechtspreis 2008 an Dr.‑Ing. Dr.‑Ing. E.h. Karlheinz Bauer

Dr.-Ing. Dr.-Ing. H.e. Karlheinz Bauer (re.) mit Dr. jur. Bastian Fuchs LL.M.

Laudatio

zur Verleihung des Tiefbaurechtspreises
an Herrn Regierungsbaumeister Dr.-Ing., Dr.-Ing. h.c. mult.
Karlheinz Bauer

am 24.4.2008 anlässlich des 80. Geburtstages

(in Vertretung  des Präsidenten Prof. Dr. Axel Wirth, TU Darmstadt, vorgetragen von Dr. Bastian Fuchs LL.M., Mitglied des Vorstandes CBTR e.V.)

Sehr geehrte Damen und Herren, hohe Festversammlung, sehr verehrter Herr Dr. Bauer, lieber Karlheinz,
heute ist ein ganz besonderer Tag: Der Pionier des Spezialtiefbaus, Regierungsbaumeister Dr. Karlheinz Bauer feiert seinen 80. Geburtstag! Könnte es einen schöneren Anlass geben, anlässlich dieses Festes in mehrfacher Hinsicht nicht nur zurück zu blicken, sondern auch von ganzem Herzen Danke zu sagen, wie dies heute schon vielfach zum Ausdruck gekommen ist??!

Ein ganz spezielles Danke, verbunden mit einer Verneigung vor der Lebensleistung des Jubilars, darf ich in den nächsten Minuten stellvertretend für das Präsidium und den Vorstand des Centrum für deutsches und internationales Baugrund- und Tiefbaurecht – kurz: das CBTR – vortragen und umsetzen.

Denn das CBTR – mittlerweile eine der bedeutendsten interdisziplinären Vereinigungen zur Förderung einer richtigen Umsetzung des Baurechts in der Tiefbau-, insbesondere natürlich der Spezialtiefbaupraxis – mit seinen mehr als 300 Mitgliedern aus den Bereichen Bauwirtschaft, Universitäten, Hochschulen und Bauherren verdankt letztlich seine Gründung dem Weitblick und der Begeisterungsfähigkeit von Dr. Karlheinz Bauer: Er entwickelte schon Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Vorstellung, dass in einer immer komplizierter werdenden Bauwelt das Baurecht von Anfang an und nicht erst im Gerichtssaal berücksichtigt werden müsse. Dies umso mehr, als der Überraschungsbaustoff „Baugrund“, wie im Spezialtiefbau stets, die entscheidende Rolle für das störungsfreie Gelingen eines Bauwerks spielt.

Als Mann der Tat setzte Dr. Bauer, damals Mitglied im Vorstand der Bundesfachabteilung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, seine Vorstellung zielstrebig und mit Unterstützung seines Co-Autors Prof. Dr. Klaus Englert, mit dem er im Jahre 1985 bereits das Buch „Rechtsfragen zum Baugrund“ herausgegeben hatte, um: Zunächst gründete die Bundesfachabteilung eine Kommission zur Erarbeitung von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Spezialtiefbau“, die im Jahr 1991 – vom Bundeskartellamt abgesegnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – mit den „AGB Spezialtiefbau“ ihre Arbeit beenden konnte.

Nachdem diese AGB von der öffentlichen Auftraggeberseite jedoch negiert und das immer schwieriger werdende Tiefbaurecht von den etablierten Baurechtsvereinigungen keine besondere Berücksichtigung erfuhr, entstand im Jahr 2000 in konsequenter Folge der ursprünglichen Idee von Dr. Bauer das CBTR. Dass die Auftaktveranstaltung dieser mittlerweile mit der Deutschen Geotechnischen Gesellschaft, aber auch der STUVA sowie der Deutschen Gesellschaft für Baurecht eng zusammen arbeitenden Baurechtsvereinigung von der Firma Bauer in Schrobenhausen ausgerichtet wurde, stellte sozusagen den logischen Schlusspunkt der Idee von Dr. Karlheinz Bauer dar.

Mittlerweile folgten Tagungen in Stuttgart, Berlin, Tegernsee und Hamburg sowie im nächsten Jahr in Dresden – ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die Saat einer interdisziplinären Vereinigung, die der Jubilar gesät hat, bestens aufgegangen ist!

Wie aber sagt das CBTR, als dessen Vertreter ich heute hier stehen darf, Herrn Dr. Karlheinz Bauer gehörigen Dank für Idee und Anstoß zur Realisierung?
Mit der Verleihung des Tiefbaurechtspreises zur Würdigung herausragenden Wirkens im Bereich des Tiefbaus!

Die vom Schrobenhausener Kunstpreisträger Richard Gruber gestaltete Asparagusschaufel – ein Symbol für Tiefbau einerseits und Schrobenhausen als Sitz des CBTR andererseits – hätte Herrn Dr. Bauer eigentlich als Erstem im Reigen der Preisträger zugestanden. Doch das Präsidium entschloss sich von Beginn an, dem Jubilar zum 80. Geburtstag diese Auszeichnung zu verleihen: Der Blick zurück auf die erfolgreiche Umsetzung der Idee ist nämlich zufrieden stellender als – damals – eine ungewisse Entwicklung der neuen Vereinigung!

So sind wir vom Präsidium und Vorstand, aber auch Beirat des CBTR heute besonders stolz darauf, dass mit dem Namen Dr. Dr. Karlheinz Bauer ein ganz besonderer Repräsentant aus dem Bereich der Tiefbautechnik den Preis überreicht erhält und damit der Ehrenliste mit bislang Prof. Dr. Götz von Craushaar von der Universität Freiburg, Prof. Dr. Gerd Motzke vom OLG München, Prof. Dr. Klaus Vygen vom OLG Düsseldorf, Prof. Dr. Rudolf Floss von der TU München, Prof. Dr. Klaus Dieter Kapellmann von der TU Aachen, Prof. Dr. Hans Ganten von der Hochschule Bremen und Leitendem Akademiedirektor Paul von Soos von der TU München ein weiterer herausragender Name hinzugefügt werden kann: Dr. Dr. Karlheinz Bauer!

Natürlich war für die Vergabe des Tiefbaurechtspreises nicht nur das Engagement von Dr. Bauer für die Entstehung des CBTR maßgebend. Vielmehr ist der Geehrte als „personifizierter Spezialtiefbau“ zu bezeichnen: Als Erfinder des weltweit bekannten „BAUER-Ankers“ schrieb Dr. Bauer ebenso Baugeschichte wie durch den Aufbau eines im Jahre 1956 nach dem frühen Tod seines Vaters übernommenen traditionellen Tiefbau-Unternehmens zu einem der führenden Spezialtiefbau- und Maschinenbaufirmen in Deutschland, das mittlerweile unter der Führung durch seinen Sohn Prof. Thomas Bauer seit 1986 zu einem Weltkonzern aufgestiegen ist. Mehr noch: Dr. Bauer erhielt die Ehrendoktorwürde der TU München und auch der Universität Bukarest für seine innovativen wissenschaftlichen Arbeiten mit praktischer Umsetzung in die reale Bauwelt, ebenso fand seine Lebensleistung Würdigung und Anerkennung durch die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, aber auch der Golden Bürgermedaille sowie der Ehrenbürgerschaft seiner Heimatstadt Schrobenhausen.

Die Auszeichnung mit dem Tiefbaurechtspreis stellt damit eine mehr als richtige und konsequente Entscheidung des CBTR dar: Kaum eine andere Persönlichkeit als Dr. Karlheinz Bauer kann mit Fug und Recht sowohl „Pionier des Spezialtiefbaus“ als auch „Ur-Vater des CBTR“ genannt werden!

Wir danken dem Jubilar für sein außergewöhnliches Wirken und überreichen nunmehr den Preis nebst Urkunde, die ich abschließend verlesen darf:
Herr Regierungsbaumeister Dr.-Ing., Dr.-Ing. E.h. mult. Karlheinz Bauer hat sich um den Tiefbau in vielfältigster Weise verdient gemacht. Er wird deshalb mit dem Tiefbaurechtspreis des CBTR ausgezeichnet!

Herzlich Glückwunsch dazu!