CBTR-Tiefbaurechtspreis 2009 an Dr. jur. Dieter Putzier

Rechtsanwalt Dr. jur. Dieter Putzier (re.) mit Präsident Prof. Dr. Axel Wirth

Laudatio

zur Verleihung des Tiefbaurechtspreises an
Rechtsanwalt Dr. jur. Dieter Putzier
durch den Präsidenten des CBTR
Prof. Dr. jur. Axel Wirth
am 26. Juni 2009 in Dresden

Sehr geehrter Herr Vize-Präsident Grauvogl, sehr verehrte Festgäste,
nach der Verleihung des Tiefbaurechtspreises an Herrn Professor Dr. Viktor Rizkallah als Repräsentanten der Tiefbautechnik ist es für mich eine weitere große Ehre und Freude, anlässlich unserer diesjährigen CBTR-Tagung auch einem Baujuristen, der für das Baugrund- und Tiefbaurecht Maßstäbe gesetzt hat, den Tiefbaurechtspreis überreichen zu dürfen. Es ist dann nach den bisherigen Verleihungen an Prof. Dr. Götz von Craushaar, Prof. Dr. Gerd Motzke, Prof. Dr. Klaus Vygen, Prof. Dr. Dr. Rudolf Floss, Prof. Dr. Klaus Dieter Kapellmann, Herrn Leitenden Akademiedirektor Paul von Soos, Prof. Dr. Hans Ganten, Dr. Dr. Karlheinz Bauer und – soeben – Prof. Dr. Viktor Rizkallah das 10. Mal in der 9-jährigen Geschichte des CBTR, dass herausragendes Wirken im Rahmen der Verständigung von Technik, Betriebswirtschaft und Recht einer besonderen Würdigung und Danksagung zugeführt werden kann. Wir können demnach mit dem neuen Preisträger, den ich sogleich benennen werde, ein Jubiläum feiern!

Natürlich sind Sie jetzt alle sehr gespannt, wer diese „Jubiläums-Asparagus-Schaufel“ samt Urkunde in Empfang nehmen darf. So viel vorne weg: Es handelt sich um einen scharfsinnigen Baurechtler, der messerscharf insbesondere tiefbaurechtliche Probleme seziert und zur Lösung führt. Und das nicht nur in Schriftsätzen, sondern ebenso in zahlreichen Veröffentlichungen und durch Vorträge. Er war es auch, der maßgeblich die letzte Tagung in Hamburg als Referent und Vorort-Organisator mitgeprägt hat. Sie haben den Namen unseres 10. Preisträgers damit sicherlich schon längst erkannt und ich möchte Sie auch nicht mehr länger auf die Folter spannen: Herzlichen Glückwunsch vorab, verehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Putzier!

Mit der Verleihung der Asparagus-Schaufel – die vielleicht auf Ihrem Schreibtisch liegend Ihre besondere Tiefbaurechts-Kompetenz unterstreicht – rückt das CBTR einen in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlichen Menschen mit ebensolchen Fähigkeiten ins Rampenlicht, der niemals sich selbst nach vorne gedrängt, dennoch sehr viel für die Entwicklung des Bau- und Architekten-, insbesondere aber des Tiefbaurechts geleistet hat. Der erste Beweis dafür ist die bis heute aktuelle Abhandlung zum „unvermuteten Mehraufwand für die Herstellung des Bauwerks“, erschienen in der Baurechtlichen Schriftenreihe von Korbion/Locher. Darin werden, auch mit dem Mut zur Deutlichkeit, die insbesondere im Zusammenhang mit Baugrundarbeiten oft überraschend anzutreffenden Erschwernisse und der damit zusammenhängende Mehraufwand in vergütungsrechtlicher Hinsicht mustergültig einer Lösung zugeführt. Zu nennen ist vorab auch der vielbeachtete Aufsatz in der Zeitschrift Baurecht zu „Nachtragsforderungen infolge unzureichender Beschreibung der Grundwasserverhältnisse“ aus dem Jahr 1989 sowie, an gleicher Stelle, aber schon 5 Jahre früher, der Beitrag „Die zusätzliche Vergütung bei der Bewältigung abweichender Bodenverhältnisse im Erdbau“.

Sie sehen also schon an diesen wenigen Beispielen, dass unser neuer Preisträger sich im doppelten Sinne des Wortes „tief“ in die Problematik von Baugrundarbeiten eingearbeitet und bis heute gültige Feststellungen getroffen hat. Dass diese von den Gerichten nicht immer nachvollzogen werden, ist wohl dem Umstand geschuldet, dass – wie wir auch heute Vormittag gehört haben – das Verständnis des Rechts für naturwissenschaftliche Gegebenheiten noch der Ausweitung bedarf.

Doch zurück: Wer ist Dr. Dieter Putzier? Eigentlich ist die Frage schon die Antwort. Denn der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus der Rabenstraße in Hamburg ist weit über den hanseatischen Bereich hinaus nicht nur als glänzender Baujurist, sondern auch als humorvoll-hinterfragender Gesprächspartner bekannt, dessen Sinn für Recht und Gerechtigkeit offensichtlich, wie seine zahlreichen Veröffentlichungen zeigen, nicht nur ausgeprägt, sondern ein Teil seines Ichs ist! Dr. Dieter Putzier gehört zum Kreis der wenigen hochspezialisierten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland. Seit mehreren Jahrzehnten berät und vertritt er in gleicher Weise Bauunternehmen, Bauherren und Architekten.

Zahllose juristisch und baulich komplizierte Fälle sind in Putziers diverse Veröffentlichungen und die bereits erwähnte Monographie über den „Unvermuteten Mehraufwand für die Herstellung des Bauwerks“ (1997) eingeflossen. An dem Ende 2005 erschienenen Handbuch des Fachanwaltes Bau- und Architektenrecht ist er mit dem Kapitel "Die VOB/C-ATV für Bauleistungen" beteiligt. Ebenso ist er Mitautor des Beck`schen Großkommentars zur VOB Teil C. Sein Name steht in den Schiedsrichterlisten des Deutschen Betonverein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Er gehört zu den ständigen Mitarbeitern der Zeitschriften "baurecht" und "IBR Immobilien & Baurecht".

Und er ist, seit der Gründung, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des CBTR. Ich denke, dass damit die „Darlegungs- und Beweislast“ des Präsidiums mehr als erfüllt ist: Wir haben einen Preisträger gefunden, der die Asparagus-Schaufel mehr als verdient! Nachdem Sie, lieber Herr Dr. Putzier, neben der Arbeit auch noch – und zwar mit Prioritätsanspruch – eine reizende Familie mit Gattin Frau Behrenbaum und drei Kindern als Lebensinhalt gewählt haben und zudem die Hobbies Technik, Tennis, Joggen und Paddeln im Wattenmeer betreiben, möchte ich vorsorglich davor warnen, die künstlerisch gestaltete Asparagus-Schaufel als Paddel zu verwenden…

Lassen Sie mich zum Schluss und damit Höhepunkt, nämlich der Überreichung dieser Schaufel als Symbol des Tiefbaus kommen:
Lieber Herr Dr. Putzier!
Sie haben sich der unverstandensten Materie des Baurechts überhaupt mit verschrieben, nämlich dem Baugrund. Und dafür ist nicht nur juristischer, sondern auch technischer Sachverstand gefordert. Sie haben diese interdisziplinäre Fähigkeit in zahlreichen Fällen und durch sehr viele Veröffentlichungen mehr als unter Beweis gestellt. Deshalb haben Sie, sehr verehrter Herr Kollege Putzier, einen unschätzbaren Beitrag zum Verständnis dieser Materie geleistet. Denn Sie haben insbesondere für die Vergütungsproblematik im Tiefbau Wege aufgezeigt, denen zu folgen sich lohnt. Sie, lieber Herr Dr. Putzier, haben mit Ihren grundlegenden Untersuchungen zu dieser Problematik einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis von Technik, Baubetriebs-wirtschaft und Recht geleistet! Deshalb verneigt sich die Fachwelt heute mit der Verleihung des Tiefbaurechtspreises vor Ihnen:

Sehr verehrte Festgäste – mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dieter Putzier erhält eine in jeder Hinsicht herausragende Persönlichkeit den Tiefbaurechtspreis. Ich bin stolz, nunmehr diesen Preis für ein baurechtliches Lebenswerk und sehr große Verdienste zur Fortentwicklung des Tiefbaurechts überreichen zu dürfen!

Danke für Ihr Lebenswerk!