CBTR-Tiefbaurechtspreis 2015 an Prof. Horst Franke

Laudatio zur Verleihung des Tiefbaurechtspreises 2015 des CBTR an Herrn Prof. Horst Franke

Laudator: Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Präsident des CBTR

Sehr verehrte Festgäste,

seit Anbeginn der CBTR-Tagungen stellt die Verleihung des Tiefbaurechts-Preises den Höhepunkt unserer Veranstaltung dar. Dazu möchte ich jetzt kommen und in der Fachrichtung „Tiefbaurecht“ einer Persönlichkeit Urkunde samt Bronzener Schaufel übergeben, die seit Jahrzehnten das Baurecht an führender Stelle prägt: Es ist der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Prof. Horst Franke. Ich freue mich besonders, ihm diese außergewöhnliche Auszeichnung verleihen zu können. Der neue Preisträger ist nicht nur ein wandelndes Baurechts-Lexikon, sondern auch ein herausragender Kenner des Baugrund- und Tiefbaurechts – insbesondere des Tunnelbaurechts. Dies hat Horst Franke unter anderem bei unserer Tagung in Zürich mit einem hochinteressanten Vortrag unter Beweis gestellt. Zudem ist der Geehrte neben seiner unermüdlichen Tätigkeit im Interesse des Baurechts – die er als Vorsitzender der rund 1000 Mitglieder umfassenden Deutschen Gesellschaft ausübt –in vielen weiteren ehrenamtlichen „Bauaktivitäten“ involviert. Zum Beispiel als Vorsitzender der permanenten Kommission zur Fortentwicklung der außergerichtlichen Streitlösung für das Bauwesen – dies in Verbindung mit dem Deutschen Beton- und Bautechnikverein – oder als Vorstandsmitglied des Forum Vergaberecht e.V.. Als Herausgeber mehrerer Baurechtskommentare hat sich Prof. Horst Franke ebenso einen Namen in der Fachwelt gemacht wie als Chef einer der bedeutendsten Baurechtskanzleien in Deutschland – mit Sitz auch hier in Wien.

Die Gesamtheit dieser außerordentlichen Verdienste hat das Präsidium samt Vorstand des CBTR dahingehend gewürdigt, die Asparagus-Schaufel dem 1949 in Rheinland-Pfalz geborenen Baurechts-Förderer Prof. Horst Franke zu verleihen und damit Dank und Anerkennung gegenüber einem herausragenden Kenner der Materie zum Ausdruck zu bringen. Mehr noch: Mit der Aufnahme von Horst Franke in das „Who-is-Who“ der Tiefbaurechtswelt, zu der in juristischer Hinsicht die bisherigen Preisträger Prof. Dr. Götz von Craushaar, Prof. Dr. Gerd Motzke, Prof. Dr. Klaus Vygen, Prof. Dr. Klaus-Dieter Kapellmann, Prof. Dr. Hans Ganten, Dr. Dieter Putzier, Prof. Dr. Klaus Englert und Georg-Friedger Drewsen zählen, wird diese Liste hochverdienter Tiefbaurechts-Experten weiter komplettiert! Und natürlich dürfen in diesem Zusammenhang auch die Preisträger aus dem Bereich der Tiefbautechnik nicht vergessen werden. Unser Vizepräsident Josef Grauvogl wird diese später noch nennen.

Lassen Sie mich kurz einige wesentliche Stationen aus dem Leben des künftigen Schaufelinhabers beleuchten:

Nach Grundschule und Gymnasium sowie dem Studium der Rechtswissenschaften zog es den zu diesem Zeitpunkt erst 27 – jährigen Volljuristen nach der Referendarzeit nicht an den Richter- oder Anwaltstisch. Nein, es zog ihn in die Politik, genauer gesagt: An die Seite des damaligen Bundeswirtschaftsministers Dr. Hans Friederichs, dessen persönlicher Referent er wurde. Das war 1976 und Wahlkampfzeit! Nach zwei Jahren, 1978, wechselte der junge Jurist dann zum Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Zunächst als Leiter des Bonner Büros, dann – ab 1986 – als Hauptgeschäftsführer. Wenig später erhielt Horst Franke seinen ersten Lehrauftrag im Vergabe-, Bau- und Europarecht an der Universität Wuppertal, die ihm 1996  die Honorarprofessur verlieh. Parallel dazu, ab dem Jahre 1993 hatte sich der umtriebige Baujurist als Rechtsanwalt zugelassen. In der Folgezeit hat er maßgeblichen Anteil an der Entwicklung seiner Kanzlei zu einer der führenden Baukanzleien an zahlreichen Standorten im In- und Ausland. Trotz aller damit verbundenen Reisen und Büroarbeit fand Horst Franke immer wieder Zeit, sich auch wissenschaftlich mit der Materie des Bau- und Vergaberechts zu befassen. Zahlreiche Publikationen waren wegweisend für die Entwicklung dieses komplexen Rechtsgebiets.

Den Dank dafür erfuhr Prof. Franke u.a. durch die Verleihung einer Festschrift im Jahre 2009 – die den bemerkenswerten Titel „Baurecht als Herausforderung“ trägt.

Dass bei einer derartig umfassenden Lebensleistung auch der Staat „Danke“ durch die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande gesagt hat, unterstreicht die Richtigkeit der Entscheidung für die Ehrung mit dem Internationalen Tiefbaurechtspreis des CBTR!

So darf ich zusammenfassend feststellen: Sie, verehrter Prof. Franke, haben sich um das gesamte Vergabe- und Baurecht, insb. auch das Tief- und Tunnelbaurecht, mehr als verdient gemacht. Die Auszeichnung mit der „Bronzeschaufel“ stellt für diese Lebensleistung zugleich Dank und auch ein Symbol dar: Schaufeln soll man bekanntlich nutzen – und Sie werden dieses künstlerische Kleinod aus Bronze, geschaffen von dem Künstler Richard Gruber, sicherlich noch sehr lange und weiterhin im Interesse der Fortentwicklung des Baurechts als Ansporn vor Ihren Augen behalten!

Herzlichen Glückwunsch zum Tiefbaurechtspreis!

Prof. Dr. Axel Wirth