Tagung 2003 in Stuttgart
Interdisziplinäre CBTR-Jahrestagung 2003 mit beeindruckender Resonanz
Baurecht und Bautechnik in Stuttgart an einem Tisch - Präsident Prof. Dr. Axel Wirth (TU Darmstadt) konnte erneut einen hochkarätigen Teilnehmerkreis aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland und dem benachbarten Ausland bei der Jahrestagung 2003 des Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) e.V. begrüßen, darunter allein fünf Bundesrichter des Bausenats beim BGH. Auf Einladung der Züblin AG fand die zweite interdisziplinäre Tagung des CBTR dieses Jahr in Stuttgart statt. Im Mittelpunkt standen Fachvorträge namhafter Referenten aus den Bereichen Baurecht, Bautechnik, Bauwirtschaft und Bausicherheit.
Die CBTR-Jahrestagung 2003 erfüllte auch diesmal die von den Organisatoren gesetzten Ansprüche – sie war wieder »anders als vergleichbare Veranstaltungen«, wie dies Präsident Prof. Wirth in seiner Begrüßung treffend umschrieb. Erneut standen die verschiedenen Bereiche des Bauens gemeinsam im Rampenlicht, nachdem sich das CBTR den interdisziplinären Gedanken ausdrücklich auf seine Fahnen geschrieben hat.
Seit seiner Gründung im vergangenen Jahr hat das CBTR einen beeindruckenden Zuwachs auf inzwischen über 200 Mitglieder verzeichnet. »Für das Präsidium und den Vorstand unterstreicht Ihre Anwesenheit die Richtigkeit der Gründung des Centrums für Baugrund- und Tiefbaurecht – und spornt uns zugleich an, die Aufbauphase fortzuführen, um schon bald die Ziele zu erreichen, die wir uns gesteckt haben«, wandte sich Prof. Wirth an die Teilnehmer. Besonders freue es ihn, dass aus dem VII. Zivilsenat des BGH, dem Bausenat, fünf Richter an der CBTR-Jahrestagung teilnahmen und der Senat damit »praktisch beschlussfähig« anwesend war.
Präsident Wirth verwies in seiner Einführung auf die bisherigen Aktivitäten. Nach der mehr als gelungenen Auftaktveranstaltung in Schrobenhausen im Mai 2002 sei der erste Jahresband des CBTR erschienen. Wirth unterstrich auch die Bedeutung der »GEOLEX«. Sie sei nicht als Konkurrenz zu vorhandenen baurechtlichen oder bautechnischen Zeitschriften gedacht, sondern decke gerade die Marktlücke hinsichtlich der interdisziplinären Problematik ab.
Im Entstehen sei darüber hinaus eine Urteilsdatenbank, so Wirth weiter. Mehr als 600 Urteile zu Tiefbauproblemen seien bereits aufbereitet und stünden in Kürze den CBTR-Mitgliedern in Form einer Datenbank zur Verfügung stehen. Nachdem der Bestand auf zunächst rund 1.500 Urteile anwachsen soll, werde die Umsetzung allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bat Wirth die Teilnehmer um Geduld.
Auch zwei Dissertationen zu tiefbaurechtlichen Themen und mehrere Diplomarbeiten zur Baugrundproblematik hat das CBTR gemäß seinem Satzungszweck bereits gefördert. Eine Reihe von CBTR-Mitgliedern und wissenschaftlichen Beiräten haben an einem Pionierwerk des Beck- und Beuth-Verlags mitgewirkt – nämlich am VOB/C-Kommentar, den Englert, Katzenbach und Motzke herausgegeben haben.
Eine wichtige Hilfe für die tägliche Praxis im Tiefbau wird auch eine weitere Produktion des CBTR bieten: Das so genannte Musterleistungsverzeichnis für Spezialtiefbauarbeiten ist der erste Band einer Schriftenreihe, die spezielle Tiefbauthemen behandeln soll.
Prof. Manfred Nußbaumer: "Bauen ist ein interaktiver Prozess"
Pessimistische Prognose für die nächsten Jahren am Bau -»Eine starke Zunahme der Bauinvestitionen wird in den nächsten Jahren nicht erfolgen. Die finanzielle Lage der öffentlichen Hand wird angespannt bleiben. Zusätzlich werden als Folge der Globalisierung und der Strukturprobleme in Deutschland weiterhin Produktionsstandorte ins Ausland verlegt werden.«
Klare Worte, die nur wenig Hoffnung verheißen. Sie stammen von Prof. Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Manfred Nußbaumer, dem Vorstandsvorsitzenden der Ed. Züblin AG und Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. Im Rahmen der CBTR-Jahrestagung 2003 setzte er sich mit dem Klima am Bau in Deutschland auseinander.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sprechen laut Nußbaumer eine klare Sprache: Öffentliche Hand wie deutsche Großunternehmen hätten ihre Investitionen in den vergangenen Jahren stark zurückgefahren. Entsprechend nehmen die Bauausgaben der Gebietskörperschaften stetig ab – hatten sie 1965 noch rund 15 Prozent ihrer Gesamtausgaben für Baumaßnahmen ausgeben, waren es im Jahr 2002 gerade noch gut vier Prozent. Der baugewerbliche Umsatz im Bauhauptgewerbe ist seit 1994 in Deutschland um 36 Prozent zurückgegangen. Die Renditen großer Baukonzerne im europäischen Ausland lagen in den vergangenen Jahren deutlich höher als in Deutschland.
Wo liegen die Ursachen für die Krise am Bau? Prof. Nußbaumer nannte den Teilnehmern der CBTR-Tagung in Stuttgart mehrere Gründe: Zunächst leide die deutsche Wirtschaft unter einer Wachstumsschwäche, die zu Investitionsrückhaltungen der Unternehmen führe. Hinzu komme eine »Investitionsverweigerung des Bundes, der Länder und der Gemeinden«, die auch für privatwirtschaftliche Betreibermodelle nur wenig Spielraum lasse. Überkapazitäten auf dem Büroimmobilienmarkt sorgten für rückläufige Mieten und Leerstand auch in bisher bevorzugten Märkten. Nußbaumer machte ferner eine allgemeine Angst der Investoren vor Risiken und der privaten Haushalte vor Einkommens- und Arbeitsplatzverlust als Ursachen für die derzeitige Situation der deutschen Bauwirtschaft aus. Nußbaumers Prognose ließ auch für die nahe Zukunft nur wenig Hoffnung aufkeimen: Auch in den nächsten Jahren werde sich an der Problematik nichts wesentlich ändern – Nußbaumer rechnet weder mit einer besseren Haushaltslage der öffentlichen Hand noch entsprechend mit einer starken Zunahme der Bauinvestitionen. Im Zuge weiter voranschreitender Globalisierung und aufgrund der Strukturprobleme in Deutschland befürchtete der Referent, dass auch weiterhin Produktionsstandorte ins Ausland verlegt werden. Als Folge nimmt der Wettbewerbsdruck in der deutschen Bauwirtschaft laut Nußbaumer weiter zu. Überkapazitäten würden nur langsam abgebaut und führten daher zu Preisdruck. Die Gewinnmargen am Bau bezeichnete er als unzureichend. Die knappen Baupreise erlaubten nur eine geringe Fehlertoleranz. Im Gegenzug werde das Verlustpotential aus Risiken immer größer. Der Vorstandsvorsitzende der Ed. Züblin AG forderte daher die Bauwirtschaft auf, ein konsequentes Risikomanagement zu installieren. »Auch bei Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Schwierigkeiten und Risiken nicht ausgeschlossen«, betonte Prof. Nußbaumer. Es dürften nur Risiken eingegangen werden, die beherrschbar seien und denen angemessene Margen gegenüberstünden. »Bauen ist ein interaktiver Prozess, bei dem Auftraggeber und Auftragnehmer aufeinanderangewiesen sind«, unterstrich er.
Als »lohnendes Beispiel« für eine Umstrukturierung der Streitkultur am Bau nannte Prof. Nußbaumer den britischen Baumarkt. Dort seien bereits Ende der 80er-Jahre ähnliche Probleme aufgetreten wie zur Zeit in Deutschland, die zu einer Explosion der gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hätten. Die britische Regierung habe darauf reagiert. Eine Untersuchungskommission habe den volkwirtschaftlichen Schaden des unvernünftigen Wettbewerbs erkannt. Als Lösungsvorschlag empfahl die Kommission unter anderem Standardverträge mit Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens vor Einschaltung staatlicher Gerichte.
Für die Zukunft haben sich CBTR und DGGT eine intensive Zusammenarbeit vorgenommen. Prof. Nußbaumer nahm für die DGGT die Einladung von CBTR-Präsident Prof. Wirth an, künftig verstärkt Potenziale zu bündeln, gemeinsame Ziele anzusteuern und Projekte zu realisieren.
Prof. Rudolf Scholbeck: Aufruf zu verstärktem Arbeits- und Gesundheitsschutz
»Prävention im Tiefbau – Arbeits- und Gesundheitsschutz als Voraussetzung für erfolgreiches Bauen«, lautete der Titel des Referats von Prof. Rudolf Scholbeck von der Tiefbau-Berufsgenossenschaft München.
Im Rahmen des interdisziplinären Gedankens hatte das CBTR zur Jahrestagung 2003 erstmals einen Referenten aus dem Bereich der Arbeitssicherheit als Referenten eingeladen. Wie sich nicht zuletzt im Rahmen von Gesprächen der Teilnehmer am Rande der Veranstaltung zeigte, besteht zu dem Thema sowohl bei Baujuristen als auch bei Bautechnikern ein erhöhter Informations- und Diskussionsbedarf.
An Hand von Beispielen zeigte Prof. Scholbeck auf, welchen Gefahren der Mensch an seinem Arbeitsplatz im Tiefbau ausgesetzt ist. Bilder eines umgestürzten Bohrgeräts – bei dem Unfall war ein Mensch zu Tode gekommen – und von Arbeitern ohne jegliche Schutzkleidung mit Presslufthämmern in einer Baugrube sensibilisierten die über 150 Zuhörer im Konferenzsaal der Landesbank Baden-Württemberg für die Problematik des Arbeitsschutzes.
Gesetzlich verankerte Aufgabe der Unfallversicherung ist laut Scholbeck, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dabei sei der Anteil des Baugewerbes an meldepflichtigen Arbeitsunfällen nach wie vor überdurchschnittlich hoch: Verunglückten im Jahr 2001 in der gewerblichen Wirtschaft 35 von 1.000 Vollarbeitern, waren es am Bau 82 von 1.000 Arbeitern. Pro Jahr seien allein in Deutschland rund 70 Milliarden Euro Verlust an Produktivität durch krankheits- und unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit zu verzeichnen, so Prof. Rudolf Scholbeck von der TBG. Die Folgen eines Arbeitsunfalls können laut Scholbeck beträchtlich sein und viele Stellen in Mitleidenschaft ziehen: Der Verletzte hat mit Schmerzen und möglichen Dauerfolgen zu kämpfen, der Unternehmer mit Störungen im Bauablauf und möglicherweise auch mit einem Imageverlust, und schließlich müssen die Verantwortlichen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
»Umso wichtiger ist daher verstärkte Präventionsarbeit im Unternehmen«, forderte Prof. Scholbeck die interessierten Zuhörer im Rahmen der CBTR-Tagung auf. Hierfür sei aber häufig sehr viel Überzeugungsarbeit nötig. Welche Unfälle durch Prävention tatsächlich verhindert werden, lasse sich naturgemäß nur schwer nachweisen. Berechnungen würden oft mit wenig überzeugenden Beispielen angestellt wie etwa an Hand einer Gegenüberstellung der Kosten für Sicherheitsstiefel und einer Fußverletzung durch einen Nageltritt. Auch die traditionellen Kosten-Nutzen-Rechnungen allein motivierten kaum zu Investitionen für verstärkte Präventionsarbeit, so Scholbecks Bestandsaufnahme.
Bereits von der Präventionsarbeit aber könne der jeweilige Unternehmer profitieren – sie bedeute mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerbsfähigkeit, eine gesteigerte Sozialkompetenz und ein höheres Ansehen. Prof. Scholbeck stellte auch auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz vor. Als Mittel zur Prävention nannte er beispielsweise die Möglichkeit, aus geschehenen Unfällen zu lernen und die Konsequenzen aus Unfallanalysen zu ziehen. Die jeweilige Unfallursache ist genau zu ermitteln. Aufgrund des Ergebnisses sind Gegenmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Stolpern, Ausrutschen und Stürzen seien beispielsweise immer noch die Hauptursachen für Arbeits- und Wegeunfälle. Vorbeugung sei daher dringend nötig, so der TBG-Fachmann. Dies könne beispielsweise durch sichere Verkehrswege und Übergänge verhindert werden. Schon in der Planungsphase ist laut Scholbeck jeweils eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
»Prävention ist Aufgabe aller am Bau Beteiligten«, resümierte Prof. Scholbeck. Bereits der Auftraggeber sei gehalten, umfassende Vorerkundungen anzustellen, eine qualifizierte Planung vorzulegen, ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung einzuräumen, die Bewertung der Angebote und auch der Sondervorschläge nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach dem Inhalt vorzunehmen und nur an qualifizierte Firmen zu vergeben. Am Auftragnehmer liege es, möglichst ausschließlich geprüfte und zertifizierte Gerätschaften einzusetzen und für eine intensive Überwachung der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle zu sorgen.
Prof. Klaus Englert: Besonderheiten bei der Beweißführung im Tiefbau
5-M-Methode als Lösungsansatz - »Warum ist der Turm von Pisa schief?« Mit einem ebenso prominenten wie plastischen Beispiel zeigte Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Englert, ...
Honorarprofessor für Baurecht an der FH Deggendorf, eingangs seines Fachvortrags im Rahmen der CBTR-Jahrestagung in Stuttgart auf, dass der Tiefbau auch für die Baujuristen mit unzähligen Besonderheiten aufwartet. Diese treten laut Prof. Englert nicht nur beim Bauen auf, sondern auch im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. Besondere Probleme erfordern deshalb besondere Lösungen – für die häufig in der Praxis überaus schwierige Beweisführung im Tiefbau hatte der Referent deshalb die von ihm begründete »5-M-Methode« als Lösungsansatz parat.
Wo liegen die Besonderheiten im Tiefbau aus bautechnischer und letztlich auch baurechtlicher Sicht? Baustoff ist dabei der Baugrund. Dieser Baustoff wird durch den Auftraggeber dem Unternehmer vorgegeben, da der Bauherr über das Grundstück und damit über den Baugrund verfügt, auf bzw. in dem ein Bauwerk errichtet wird. »Denknotwendig ist der vorgegebene Baugrund nicht austauschbar«, so Prof. Englert. Ein Kernproblem stelle dar, dass der Baugrund vor Ausführung der Bauarbeiten nur bedingt prüfbar ist. Prof. Englert verwies hierzu insbesondere auch auf die DIN 4020, die nunmehr eine Definition des Baugrundrisikos enthält. Der Baugrund ist nach Englerts Darstellung damit dem Risikobereich des Auftraggebers zuzurechen. Der Referent zitierte zur Bestätigung auch eine Entscheidung des OLG Frankfurt (in: BauR 1986, 352), die festlegte, dass alle naturgegebenen, insbesondere geologischen Umstände eben in den Risikobereich des Auftraggebers fallen.
Wie ist dem systemimmanenten Problem des Tiefbaus auf der rechtlichen Ebene beizukommen? Die allgemeinen Beweisregeln geben eine abschließende Palette von möglichen Beweismitteln vor – Urkunden, Zeugen, sachverständige Zeugen, Augenschein und Sachverständige. Im Rahmen der Beweislastverteilung habe beispielsweise der Bauunternehmer im Bestreitensfall zu beweisen, dass seine Leistung vor der Abnahme mangelfrei war, dass er den vollen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erbracht hat, dass er Bedenken angemeldet und Behinderung angezeigt hat. Der Bauherr sei beweisbelastet für die Behauptung, nach Abnahme hätten Mängel vorgelegen und wäre Schaden entstanden. Erleichterungen bei der Beweisführung brächte der Anscheinsbeweis, wenn ein Sachverhalt einem typischen Geschehensverlauf oder einer Lebenserfahrung entspricht, wenn er auf eine bestimmte Ursache hinweise und in eine bestimmte Richtung zu verlaufen pflege, aber auch bei einer »Zustandsfeststellung« nach § 4 Nr. 10 VOB/B. Eine Beweislastumkehr liege vor bei Erfüllung (§ 363 BGB), für die Verschuldensfrage nach § 280 BGB, bei einer Schädigung entsprechend § 830 BGB und bei einer Beweisvereitelung.
»Um die Besonderheiten des Tiefbaus hinreichend berücksichtigen zu können, ist aber ein anderer Ansatz erforderlich«, verwies Prof. Englert auf die von ihm begründete und in seiner Rechtsanwaltspraxis bereits vielfach erfolgreich angewandte »5-M-Methode«. Jedes Bauwerk besteht demnach aus fünf »M-Komponenten«: Mensch, Material, Methode, Maschine und dem Medium Baugrund.
Der Kerngedanke der 5-M-Methode (siehe ausführlicher dazu Englert/ Schalk, GEOLEX 1/03, »Die 5-M-Methode zu Beweisführung im Tiefbau«) ist dabei die Beantwortung der Frage, ob theoretisch der vereinbarte Erfolg eingetreten wäre, wenn der Auftragnehmer den Baustoff Baugrund tatsächlich so vorgefunden hätte, wie er ihm vom Bauherrn beschrieben und damit vorgegeben war. In der Konsequenz bedeutet das, dass der Tiefbauunternehmer zu beweisen hat, dass die ersten vier »M« mangelfrei waren – also Mensch, Material, Methode und Maschine. Wenn dem Auftragnehmer dieser Beweis gelingt, kann die Ursache für den Nichteintritt des Erfolgs im Bereich des fünften »M«, nämlich im Medium Baugrund liegen. Der Auftraggeber hat damit die Beweislast, dass der Hauptbaustoff Baugrund für die beauftragten Tiefbauarbeiten tauglich war, dass also der angetroffene Baugrund mit dem beschriebenen Baugrund übereinstimmte. Werde der Baugrund dabei nicht näher beschrieben, kann der Bieter, so Englert, laut Rechtsprechung von »normalen Baugrundverhältnissen« ausgehen.
An die Baupraktiker unter den CBTR-Tagungsteilnehmern richtete Prof. Englert daher den praktischen Tipp: »Dokumentieren Sie genau den Bauverlauf, damit Sie als Auftragnehmer im Falle eines Falles lückenlos belegen können, dass Sie beim Einsatz von Mensch, Material, Methode und Maschinen nichts falsch gemacht haben!« Nützlich und wichtig hierzu sei es vor allem, rechtzeitig Bedenken zu prüfen und anzumelden und Gutachter einzuschalten. Auch schon vor Baubeginn sei eine Beweissicherung im Hinblick auf § 3 Nr. 4 VOB/B anzuraten.
Neue Galerie Stuttgart
Einen Einblick in eine höchst interessante Baustelle konnten die Teilnehmer der Jahrestagung in Stuttgart im Anschluss an die Fachvorträge nehmen: In zentraler Lage an der Königstraße, direkt gegenüber dem Schloss, entsteht zur Zeit die Neue Galerie der Stadt Stuttgart. Anfang der 60er Jahre war nach dem Abriss des Kronprinzenpalais der so genannte „Kleine Schlossplatz“ als damals richtungsweisendes Verkehrsprojekt entstanden. Nachdem der umliegende Bereich dann allerdings Jahre später zur Fußgängerzone wurden, hatte der Bau seine Schuldigkeit getan und wurde seinerseits abgerissen. Die Neue Galerie wird sich nunmehr zu seiner geplanten Fertigstellung im Juni 2004 als rundherum verglaster Würfel mit einem Kern aus Stahlbeton präsentieren. Eine weitere Faszination sowohl für Baujuristen als auch –techniker konnten die Tagungsteilnehmer im unteren Bereich des Neubaus besichtigen. Dort wurden Teile der früheren Autotunnels in künftige Galerieräume umgebaut.