Tagung 2013

8. interdisziplinäre CBTR-Tagung im Juni 2013 in Lübeck

Bei der zweijährlich stattfindenden Tagung des CBTR stand im Juni 2013 neben den wissenschaftlich-praktischen Vortragsteilen auch die Ehrung verdienstvollen Wirkens für drei außergewöhnliche Persönlichkeiten im Vordergrund: Mit Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenach von der TU Darmstadt erhielt dabei nach Prof. Dr.-Ing., Dr.-Ing. E.h. Rudolf Floss, Leitendem Akademierat Paul von Soos, Dr.-Ing., Dr.-Ing. E.h. mult. Karlheinz Bauer und Prof. Dr.-Ing. Rudolf Kempfert ein weiterer Pionier aus dem Bereich der Geotechnik den Tiefbaurechtspreis des CBTR. Als Vertreter des baujuristischen Bereichs konnte Rechtsanwalt Georg-Friedger Drewsen aus Hamburg ebenso die hohe Auszeichnung im Rahmen eines stilvollen Festaktes aus der Hand von CBTR-Präsident Prof. Dr. jur. Axel Wirth (TU Darmstadt) entgegennehmen.

Schließlich konnte der oberste deutsche Baurichter, Prof. Dr. jur. Rolf Kniffka, der Vorsitzende des VII. Senats, also des Bausenats, beim Bundesgerichtshof, die seltene Ehrenmitgliedswürde in Form einer Urkunde entgegennehmen. Die Laudationes wurden vom Präsidenten Prof. Dr. Axel Wirth und Vizepräsidenten Rechtsanwalts Josef Grauvogl (München) gehalten.

Die Verleihung der „Bronzenen Asparagus-Schaufel“ als Symbol des Tiefbaus und des CBTR-Sitzes in der „Spargel-Welthauptstadt Schrobenhausen“, in der u. a. das mehrfach auf europäischer Ebene ausgezeichnete „Europäische Spargelmuseum“ seine Heimat hat, an Prof. Dr. Katzenbach begründete Prof. Dr. Wirth neben vielen, detailliert vorgetragenen Verdiensten des Gewürdigten auch wie folgt:

„Kurzum: Prof. Dr. Katzenbach ist der Inbegriff des multi-internationalen Geotechnikers, der zudem auch noch maßgeblich die Entwicklung des Tiefbaurechts mitprägt, nicht zuletzt durch seine, zusammen mit Prof. Dr. Englert, entwickelte Definition des „Baugrundrisikos“, die Normgestalt im Rahmen der DIN 4020 erhalten hat. Dass Prof. Dr. Katzenbach darüber hinaus seit der ersten Stunde des CBTR zu den Befürwortern eines Dialogs zwischen Baubetriebswirten, Baurechtlern und Bauingenieuren zählt und dazu den ersten Vortrag überhaupt bei einer CBTR-Tagung 2001 in Schrobenhausen gehalten, unterstreicht die Wahl von Präsidium und Vorstand.“

Die besonderen Verdienste von Rechtsanwalt Georg-Friedger Drewsen fasste, sodann der Vizepräident des CBTR, Josef Grauvogl, nach einer humorvoll-tiefsinnigen Rede zu zusammen:

„Kaum eine größere Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Ausbau von Häfen, Schleusen oder Wasserstraßen in Deutschland ist bekannt, bei der nicht irgendwann der Name von Rechtsanwalt Georg-Friedger Drewsen aus Hamburg aufscheint. Als „Mann von der Waterkant“ sind ihm natürlich die Gezeiten und Eigenheiten des Meeres bekannt – und insbesondere die Überraschungen im Zusammenhang mit Wind, Wellen, Sand und Wasser im Zuge der Herstellung von Kaimauern, Flussvertiefungen, Schleusenbauwerken oder Landungsstegen. Deshalb werden Sie, lieber Herr Kollege Drewsen, auch hochachtungsvoll mit „Wasserbaurechts-Papst“ betitelt. Womit wir wieder beim Thema sind: Wasserbau zählt zu den Kerngebieten des Baugrund- und Tiefbaurechts und damit des CBTR. Und wir dieses schwierige Metier so meisterhaft von der technischen Seite her versteht und baurechtlich nachvollziehen kann, der hat es sicherlich verdient, in die Reihe der „Tiefbaurechtsträger“ aufgenommen zu werden.“

Am Ende der Verbeugung vor großen Lebensleistungen im Zusammenhang mit dem Tiefbau und dem speziellen Recht dazu stand dann die Ernennung von Prof. Dr. Rolf Kniffka zum Ehrenmitglied des CBTR. Dazu führte Präsident Prof. Dr. Wirth aus, dass der Geehrte nicht nur zu den „Männern der ersten Stunde“ bei der Gründung des CBTR zähle. Vielmehr habe er als oberster Richter Deutschland für Baurechtsfragen ein „Lehrbuch des Tiefbaurechtsverständnisses“ verfasst, in dem er zusammen mit dem VII. Senat des BGH Fragen des Baugrund- und Tiefbaurechts aufgegriffen und - zuletzt mit der verständnisvollen Entscheidung vom 21.03.2013, wonach der öffentliche Auftraggeber die Vorgaben der Abschnitte 0 der VOB/C gerade auch für den Tiefbaubereich beachten müsse – so beantwortet, dass der Baugrund mit allen seinen Facetten mehr in den Focus rechtwissenschaftlicher Befassung gerückt worden sei. Zusammenfassend drückte dies Prof. Dr. Wirth wie folgt aus:

„Diese ausgleichende und damit der Gerechtigkeit dienende Sichtweise des VII. Senats, die wesentlich auf das Verständnis von Prof. Dr. Rolf Kniffka für den Überraschungsbaustoff Baugrund zurückzuführen ist, hat viel dazu beigetragen, die Klippen mangelnden Nachvollzugs der Tiefbau-Technik zu umschiffen, wie man hier in Lübeck nahe des Meeres wohl trefflich formulieren kann.“

Damit ist Prof. Dr. Kniffka neben Dr. Dr. E.h. mult. Karlheinz Bauer das zweite Ehrenmitglied des CBTR.